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Kosten der Tagespflege

Kosten der Tagespflege „Von Mensch zu Mensch“

Die Folgende Entgelte gelten für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird.

Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets (siehe oben) von den Pflegekassen bezahlt. Für unsere Tagespflege betragen die Sätze

bei Pflegegrad 1 0,00 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 1 48,79 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 4 53,67 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 5 56,11 Euro pro Tag

jeweils zuzüglich eines Betrags für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung in Höhe von 3,12 Euro pro Tag.

  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: Schließt die Mahlzeiten, die laufenden Kosten der Räume und die hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden. Dieser Kostenbestandteil beträgt bei unserer Tagespflege für die Unterkunft 10,57 Euro pro Tag und für die Verpflegung 8,13 Euro pro Tag in allen Pflegegraden. Allerdings können die Kosten mithilfe des Entlastungsbetrag (s. S. 8 „Entlastungsleistungen„) bis zu einer Höhe von 125,00 € im Monat getragen werden.
  • Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird derzeit durch die Kommune finanziert, in der der Tagespflegegast lebt.
  • Entgelt für den Fahrdienst, wenn der Transport zur Tagespflege und von dort nach Hause nicht allein oder durch Angehörige erfolgt. Auch dieser Betrag wird (anteilig) mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Er beträgt für unsere Tagespflege 15 Euro (Hin- und Rückfahrt) bei einer Entfernung von bis zu 5 km, 21 Euro (Hin- und Rückfahrt) bei einer Entfernung von bis zu 10 km und 25 Euro (Hin- und Rückfahrt) bei einer Entfernung ab 10km. Rollstuhlfahrer: 37 € (Hin- und Rückfahrt).

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